Musik und Kunst im öffentlichen Straßenraum mobil Darbieten
Leistungsbeschreibung
Straßenkünstler sind in Hann. Münden herzlich willkommen.
Straßenkunst wird dem Begriff „kommunikativer Verkehr“ zugeordnet und daher von einigen Kommunen ohne Erlaubnis geduldet. Um die Anzahl der Darbietungen zu überblicken und den Künstlern sowie den Zuschauern ausreichend Raum in unserer Stadt bieten zu können, benötigen Straßenkünstler, die in Hann. Münden auftreten möchten, eine Sondernutzungserlaubnis.
Welche Gebühren fallen an?
Die Erlaubnis wird gebührenfrei erteilt.
Anträge / Formulare
Der formlose Antrag ist schriftlich vor Inanspruchnahme des öffentlichen Straßenraumes, bei der Stadt Hann. Münden, Fachdienst Sicherheit und Ordnung, Böttcherstraße 3, 34346 Hann. Münden zu stellen.