Bußgeldverfahren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten
Nr. 99108031002000Leistungsbeschreibung
Die Städte, Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften überwachen auf ihrem jeweiligen Gebiet den ruhenden Verkehr. Dabei festgestellte Ordnungswidrigkeiten werden mit einem Verwarnungsgeld geahndet. Die Zuständigkeit liegt bei den Ordnungsämtern.
Sprechzeiten - Fachdienst Sicherheit und Ordnung
Nach telefonischer Terminvereinbarung.