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Bundestagswahl 2025

Informationen zur vorgezogenen Bundestagswahl


Am Sonntag, den 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag als vorgezogene Neuwahl statt. Die Wahllokale öffnen von 8:00 bis 18:00 Uhr.

In Hann. Münden werden rund 17.500 Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt sein.

Das Gebiet Hann. Mündens ist in 25 Wahlbezirke eingeteilt. Eine Aufstellung der Wahlbezirke finden Sie unter Wahllokale

Wahlberechtigt ist, ...

wer am Wahltag

  • das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  • Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz ist,
  • seit mindestens drei Monaten, also seit dem 23. November 2024, in der Bundesrepublik wohnt oder sich sonst gewöhnlich aufhält
  • und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Deutsche mit Wohnsitz im Ausland können zudem die Aufnahme in das Wählerverzeichnis beantragen. Die Antragsfrist endet am 02.Februar 2025. Welche Voraussetzungen im Einzelnen erfüllt sein müssen sowie die entsprechenden Antragsformulare finden Sie unter dem nachstehenden Link:

Hinweise zum Antragsverfahren / Deutsche mit Wohnung im Ausland

Bei Fragen hierzu nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Wahlteam unter der Telefonnummer (+49) 5541 75-186 auf.

Wichtige Informationsquellen und rechtliche Grundlagen

Hilfsmittel für blinde und sehbehinderte Menschen erhalten Sie beim Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen e.V. unter Tel.-Nr. 0511 51 04-0.

Wahlbenachrichtigung

Wer am Stichtag 12. Januar 2025 die Wahlvoraussetzungen erfüllt, wurde automatisch in das Wählerverzeichnis aufgenommen und erhält eine Wahlbenachrichtigung. Die Versendung erfolgte in Briefform, wobei innerhalb eines Haushalts eine Zustellung durchaus an verschiedenen Tagen vorkommen kann.

Wer bis zum 29. Januar 2025 keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten hat, sollte sich zur Klärung seines Wahlrechts umgehend mit dem Wahlteam der Stadt Hann. Münden, unter Tel.-Nr. 05541 75-186 oder per E-Mail (wahlen@hann.muenden.de), in Verbindung setzen.

Die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis ist von Montag, den 03. Februar bis Freitag, den 07. Februar 2025 im Fachdienst Zentrale Dienste, Verwaltungsgebäude Schloßplatz 10, während der Öffnungszeiten möglich. Bitte vereinbaren Sie möglichst einen Termin zur Einsichtnahme unter vorgenannter Telefonnummer oder E-Mail-Adresse.

Hinweise zur Briefwahl - Öffnungszeiten Briefwahlbüro

Anstatt am Wahltag Ihre Stimme im Wahllokal abzugeben, können Sie auch die Möglichkeit der Briefwahl in Anspruch nehmen.

Die Briefwahl vor Ort wird ab dem 07.02.2025 im Verwaltungsgebäude, Böttcherstraße 3, EG - Raum 005 -  möglich sein. Beachten Sie hierfür die Öffnungszeiten.

Ihre Briefwahlunterlagen können Sie schriftlich, per E-Mail oder online beantragen. Für den schriftlichen Antrag befindet sich das Formular auch auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung.

Die Beantragung und Abholung von Briefwahlunterlagen kann auch durch eine andere Personen erfolgen, wenn für diese eine schriftliche Vollmacht vorgelegt wird.

Bitte berücksichtigen Sie die Postlaufzeiten sowohl bei der Beantragung als auch der Rücksendung Ihrer Briefwahlunterlagen!

Achten Sie auch auf die richtige Beschriftung Ihres Hausbriefkastens, welches laut Hinweis der Deutschen Post ein entscheidender Faktor für die Zustellung Ihrer Briefwahlunterlagen ist.

Betreffend der Rücksendung wird von der Deutschen Post als spätester Termin - 3 Tage vor dem Wahltermin -  für den Einwurf des Wahlbriefs in einen Post-Briefkasten oder für die Abgabe in einer Postfiliale empfohlen!

Gerne können Sie den Wahlbrief auch im Briefwahlbüro abgeben oder in den Hauspostkasten im Verwaltungsgebäude, Böttcherstraße 3 einwerfen, welcher letztmalig am Wahlsonntag um 15:00 Uhr geleert wird.

Der Landkreis Göttingen wertet die Briefwahl aus.

Öffnungszeiten Briefwahlbüro, Böttcherstraße 3, EG - Raum 005

Der Zugang über den Seiteneingang ist rollstuhlgerecht.

Beachten Sie bitte die Ausschilderung und nachstehenden Öffnungszeiten:


Montag 08:00 Uhr bis

12:00 Uhr

Dienstag

08:00 Uhr

bis

16:00 Uhr

Mittwoch

08:00 Uhr

bis

13:00 Uhr

Donnerstag

08:00 Uhr

bis

18:00 Uhr

Freitag

08:00 Uhr

bis

12:00 Uhr

Ausnahme: Freitag vor der Wahl (21.02.2025): 08:00 bis 15:00 Uhr

Außerhalb der Öffnungszeiten des Briefwahlbüros können Wahlscheine und Briefwahlunterlagen nur nach vorheriger Terminabsprache ausgegeben werden.

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