Fuß- und Radwegeführung
B3
Mit geht es um die Verkehrssicherheit von Fußgängern und Radfahrern entlang der B 3 im Stadtgebiet Hann Münden. Ich fahre werktäglich den Bahnradweg Hann Münden-Göttingen. Das ist mein Weg zur Arbeit bzw. nach Hause. Als ich an meinen neuen Wohnort in Löwenhagen zog, habe ich mich intensiv mit der Frage befasst, wie ich mit dem Rad nach Hann. Münden fahren kann. Es gibt nur eine vernünftige Variante: Das ist eben jener Bahnradweg. Auf ihm wird man im Stadtgebiet Hann Münden automatisch die B 3 entlanggeführt auch wenn mir inzwischen aufgefallen ist, dass wohl aus gutem Grund die Beschilderung irgendwann aufhört. Bezogen auf diese Teilstrecke habe ich mich tatsächlich bewusst mit der Frage auseinandergesetzt, wo genau man dort langfahren soll. Ich bin zu dem Ergebnis gekommen, dass es nur so gemeint sein kann, dass der einseitige Geh-/Radweg zu benutzen ist, und zwar in beide Richtungen. Also auch stadtauswärts. Es gibt keine andere Ausschilderung, keine vernünftige Möglichkeit, auf die andere Seite der Straße und wieder zurück zu kommen und man kann nicht annehmen, dass man unter diesen Umständen auf einer mehrspurigen Bundesstraße fahren soll. Letztlich machen das auch alle so, der Geh-/Ragweg ist, wie Sie wissen, gut genutzt und Fußgänger und Radfahrer arrangieren sich, wenn auch nicht immer erfreut. Klar ist ja, dass dieser einseitig geführte kombinierte Geh-/Radweg nicht den Anforderungen/ Normen entspricht. Nun bin ich kürzlich stadtauswärts gefahren. Gegen Ortsausgang kam aus einer Seitenstraße also von links ein Auto. Ich habe abgebremst. Das Auto auch. Also dachte ich, der Autofahrer hat mich gesehen und bin wieder angefahren. Der Autofahrer auch. (Es stellte sich im Nachgang heraus, dass er nur nach links geschaut hatte.). Ich stürzte (auf die Bundesstraße), zog mir schwere Prellungen zu, mein Rad hat leichte Schäden. Der Fahrer hat zunächst den Fehler eingestanden, die Zeugin die Situation bestätigt. Später, im Kontakt mit dem Fahrer, war er nunmehr, nachdem er die Verkehrssituation vor Ort noch einmal genau studiert hatte, der Meinung, ich sei als Geisterfahrer unterwegs gewesen. Tatsächlich hat er richtigerweise entdeckt, was mir nie aufgefallen ist: nämlich, dass der Geh-/Radweg qua Verkehrszeichen nur in eine Richtung als solcher ausgeschildert und dass es genau an dieser Kreuzung auf der anderen Straßenseite einen kurzen Abschnitt eines etwa 1 Meter (!) breiten kombinierten Geh-/ Radweges gibt. Nicht davor (er fängt einfach irgendwo an) nicht danach (er hört einfach irgendwo auf) ohne Überwegung ein Schildbürgerstreich. Sehr geehrte Damen und Herren, zusammengefasst verstehe ich die Situation inzwischen so: Auf der B 3 im Stadtgebiet Hann Münden priorisieren sie den Autoverkehr noch dazu unnötig gegenüber dem Fuß- und Radverkehr und nehmen dafür eine nicht normgerechte und nicht verkehrssichere Führung des Fuß- und Radverkehrs in Kauf. Sie umschiffen diese Tatsache durch Nicht-Ausschilderung in Teilbereichen. Ich fordere Sie auf, eine verkehrssichere und normgerechte Führung des Fuß- und Radverkehrs in beide Richtungen herzustellen und entsprechend auszuschildern. Der Straßenraum bietet hierfür hinreichend Platz.
Kategorie: Radwege
Bearbeitung
05.11.2024 11:22Status: Gelöst / Erledigt
04.11.2024 11:25
Status: In Bearbeitung