Sprungziele
Inhalt

Was bedeutet der Begriff Katastrophenschutz?

Zuständige Behörde für den Katastrophenschutz ist der

Landkreis Göttingen
Reinhäuser Landstraße 4
37083 Göttingen
Telefon: 0551 525-0
Fax: 0551 525-62588

Ausgegliedert hieraus sind Evakuierungs- und Räumungsmaßnahmen; diese fallen in die Zuständigkeit der Behörden der allgemeinen Gefahrenabwehr, in deren Gebiet ein Ereignis eintritt, das solche Maßnahmen erforderlich macht. Für den Landkreis als Katastrophenschutzbehörde ergibt sich zunächst keine originäre Zuständigkeit; diese Aufgaben obliegen gemäß dem Niedersächsischen Gesetz über öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG) den Gemeinden. Zuständig für Evakuierungs- und Räumungsmaßnahmen ist der Bereich 3 "Sicherheit und Ordnung" der Stadt Hann. Münden.

Weitere Informationen zum Thema Katastrophen- und Bevölkerungsschutz finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums des Inneren unter www.bmi.bund.de und des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe unter www.bbk.bund.de.

nach oben zurück