Veranstaltungen auf öffentlichen Plätzen
Leistungsbeschreibung
Für die Durchführung einer Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum ist gem. § 18 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) in Verbindung mit der Satzung der Stadt Hann. Münden über die Erlaubnisse für die Sondernutzungen an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten (Sondernutzungssatzung) eine gebührenpflichtige Sondernutzungserlaubnis erforderlich.
Welche Gebühren fallen an?
Die Höhe der Sondernutzungsgebühr richtet sich nach dem Umfang der Veranstaltung
Rechtsgrundlage
§ 18 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)
in Verbindung mit der
geändert durch den
1. Nachtrag der Sondernutzungssatzung der Stadt Hann. Münden,
2. Nachtrag der Sondernutzungssatzung der Stadt Hann. Münden und
3. Nachtrag der Sondernutzungssatzung der Stadt Hann. Münden
und der dazugehörigen
geändert durch den
1. Nachtrag der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Hann. Münden,
2. Nachtrag der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Hann. Münden und
3. Nachtrag der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Hann. Münden
Anträge / Formulare
Der Antrag muss schriftlich, so früh wie möglich vor Inanspruchnahme des öffentlichen Straßenraumes, bei der Stadt Hann. Münden, Fachdienst Sicherheit und Ordnung, Böttcherstraße 3, 34346 Hann. Münden gestellt werden.
Was sollte ich nch wissen?
Je nach Art und Größe der Veranstaltung können auch weitere Genehmigungen wie z. B. nach dem Gewerberecht, dem Baurecht oder dem Gaststättenrecht erforderlich sein.