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Ortsrecht

Leistungsbeschreibung

Zahlreiche öffentliche Regelungen, deren Einzelheiten Sie als Bürger/in oder Unternehmer/in betreffen, werden vor Ort festgelegt.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde, der Stadt und dem Landkreis.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Sprechzeiten - Fachdienst Zentrale Dienste

Sprechzeiten

Montag bis Freitag
08:00 - 12:00 Uhr

sowie Donnerstag
08:00 - 17:00 Uhr

oder nach Terminvereinbarung

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