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Kinderreisepass Meldung wegen Wiederauffinden

Nr. 99085003014002

Leistungsbeschreibung

Wird ein Kinderreisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • wieder gefundener Kinderreisepass

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

Rechtsgrundlage

Bemerkungen

Sprechzeiten - Fachdienst Melde- und Ausweisservice

Bitte nutzen Sie den Online-Terminkalender der Stadt Hann. Münden, um mit uns einen persönlichen Termin zu vereinbaren.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

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