Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung
Nr. 99085003011001Leistungsbeschreibung
Wenn der sich im Kinderreisepass vermerkte Wohnort geändert hat, muss dies im Kinderreisepass durch die zuständige Stelle korrigiert werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die der Inhaber/die Inhaberin des Kinderreisepasses gezogen ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Kinderreisepass zur Änderung der Wohnungsangaben
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Änderung muss der zuständigen Stelle unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angezeigt werden.
Rechtsgrundlage
Bemerkungen
Sprechzeiten - Fachdienst Melde- und Ausweisservice
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Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport