5. Änderung des Flächennutzungsplans 2000 der Stadt Hann. Münden - »Sondergebiet Ergänzungsstandort Blume«
Der Landkreis Göttingen hat die vom Rat der Stadt Hann. Münden am 25.02.2021 festgestellte 5. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000 mit Verfügung vom 09.11.2021 - AZ: 60 81 20-8 / 5. Änd. – gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt.
Mit der 5. Änderung des Flächennutzungsplans 2000 der Stadt Hann. Münden wird die Fläche des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 071 „Ergänzungsstandort Blume“ als Sonderbaufläche „großflächiger Handel“ geändert.
Der Geltungsbereich der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes befindet sich südlich der Straße „Hinter der Blume“ und schließt das östliche Endstück des Steinweges, der seit Realisierung und Ausbau der B 80 nur noch eine Anliegerfunktion hat, mit ein.
Im Norden wird der Geltungsbereich durch die Straße „Hinter der Blume“ mit angrenzender Wohnbebauung, im Osten durch die „Dammstraße“, im Süden durch die ausgebaute „B 80“ und im Westen durch eine Gewerbefläche (Logo Getränkemarkt) und das Wohnhaus im Steinweg 67 begrenzt.
Gemäß § 6 Abs. 5 Satz 4 BauGB liegt die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000 der Stadt Hann. Münden einschließlich der Begründung vom Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Fachdienst Stadtplanung der Stadt Hann. Münden, Böttcherstraße 3, 2. Stock, Zimmer 208/209, zur Einsicht bereit. Der Umweltbericht ist Teil der Begründung. Auf Verlangen wird Auskunft über den Inhalt gegeben. Eine zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung berücksichtig wurden, ist der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000 beigefügt. Die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000 steht gem. § 6a Abs. 2 BauGB in Kürze im Internet auf der Homepage der Stadt Hann. Münden unter dem Menüpunkt "Rathaus & Politik / Städtebau / Bauleitplanung" zur Ansicht und Download bereit.
Eine Verletzung der in §214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel der Abwägung nach §214 Abs. 3 Satz 2 BauGB werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Hann. Münden unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.
Gemäß § 6 Absatz 5 Satz 2 BauGB wird mit dieser Bekanntmachung die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000 der Stadt Hann. Münden rechtswirksam.
Hann. Münden, den 29.11.2021
Stadt Hann. Münden
Der Bürgermeister
gez.
T. Dannenberg
(Bürgermeister)
Bereitgestellt im Internet am 02.12.2021.
Die Amtliche Bekanntmachung wurde zusätzlich am 02.12.2021 im Amtsblatt für den Landkreis Göttingen Nr. 79 (auf Seite 1967) veröffentlicht.