1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 049 “Nahversorgungszentrum Königshof“
Der Rat der Stadt Hann. Münden hat am 29.04.2021 die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 049 „Nahversorgungszentrum Königshof“ gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) als Satzung sowie die Begründung beschlossen. Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) ohne Umweltprüfung nach § 2a BauGB aufgestellt.
Der Geltungsbereich wird über die Quedlinburger Straße erschlossen und umfasst die im Ursprungsbebauungsplan festgesetzten Mischgebiete und das Sondergebiet mit der Zweckbestimmung “Großflächiger Einzelhandel“:
Mit der Bekanntmachung tritt die 1.Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 049 „Nahversorgungszentrum Königshof“ gemäß § 10 Absatz 3 Satz 4 BauGB in Kraft.
Bereitgestellt im Internet am 07.10.2021.
Die Amtliche Bekanntmachung wurde zusätzlich am 07.10.2021 im Amtsblatt für den Landkreis Göttingen Nr. 63 (auf Seite 1701) veröffentlicht.