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20.12.2024

Rat verabschiedet neue Gestaltungssatzung für die Altstadt

Neufassung legt fest, wie das bestehende Stadtbild zukünftig geschützt werden soll

20.12.2024

Der Rat der Stadt Hann. Münden verabschiedet in seiner vergangenen Sitzung Mitte Dezember einstimmig die „Örtliche Bauvorschrift zur Erhaltung und Gestaltung des Stadtbildes und zur Regelung der Außenwerbung in der Altstadt der Stadt Hann. Münden“. Die Gestaltungssatzung für die Altstadt wird zum 1. Januar 2025 Inkrafttreten.
Die bisher gültige Fassung stammt aus dem Jahr 1979 und musste aufgrund von Gesetzesänderungen, erforderlichen Korrekturen und aufgrund geänderter Erfordernisse und Erkenntnisse und notwendigen Erläuterungen zur Anwendung der Altstadtsatzung in manchen Punkten angepasst werden.

Gemeinsam mit Vertretern der Stadtverwaltung, des Rates, der Wirtschaftsförderung, der Hann. Münden Marketing GmbH, der Mündener Gilde sowie des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands wurde in mehreren Sitzungen aufgrund der umfangreichen Überarbeitung und zur besseren Verständlichkeit eine Neufassung erarbeitet.

Ziel dieser Gestaltungssatzung ist es, die Silhouette der Mündener Altstadt, alte Straßenzüge und Straßenbilder zu schützen, zu erhalten sowie gleichzeitig aber auch Neubauten in den Bestand so einzugliedern, dass der für Hann. Münden charakteristische Gesamteindruck nicht gestört wird.

Die Neufassung der Gestaltungssatzung für die Mündener Altstadt finden Interessierte in der Randspalte rechts.

Autor/in: M. Simon / Pressestelle Stadt Hann. Münden

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