Leinenpflicht für Hunde beginnt heute
Ab dem 1. April 2025 ist wieder die Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit zu beachten
01.04.2025
Der Fachdienst Sicherheit und Ordnung der Stadt Hann Münden weist darauf hin, dass für den Zeitraum vom 1. April bis 15. Juli 2025 wieder der Leinenzwang für Hunde im Wald und in der freien Landschaft besteht. Wie in jedem Jahr ist während dieser allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit jede Person verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihrer Aufsicht unterstehende Vierbeiner an der Leine geführt werden.
Der Leinenzwang besteht im genannten Zeitraum für die freie Landschaft, das heißt die Flächen des Waldes und der übrigen freien Landschaft in Niedersachsen. Ausgenommen hiervon sind insbesondere Hofflächen, Gärten und Gartenbauflächen. Über diesen zeitlich beschränkten Leinenzwang hinaus besteht ganzjährig für jeden Hundehalter die Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass Hunde in der freien Landschaft nicht streunen oder wildern. Pflichtverletzungen gegen diese Regelungen aus dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Zuständig für derartige Ordnungswidrigkeitenverfahren ist die Stadt Hann. Münden.
In diesem Zusammenhang wird daran erinnert, dass für die Innenstadt ganzjährig ein Leinenzwang besteht. Dieser Leinenzwang gilt im Bereich der Innenstadt Hann. Mündens begrenzt durch die Straße „Vor der Bahn“ ab Einmündung Neue Werrabrücke, Am Feuerteich, Kasseler Straße ab Einmündung Am Feuerteich, Fuldabrückenstraße, August-Natermann-Platz, Kasseler Schlagd, Bremer Schlagd, Wanfrieder Schlagd, Dielengraben und Werraweg einschließlich der Flächen des Tanzwerder und des Doktorwerder.
Für weitere Fragen und Einzelheiten zum Thema Leinenzwang steht die Stadt Hann. Münden unter Tel. 05541-75 221 zur Verfügung.
Autor/in: M. Simon / Presestelle Stadt Hann. Münden