Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2026/27
Erziehungsberechtige werden gebeten, Anmeldeverfahren zu beachten
22.04.2025
In diesem Frühjahr erfolgen die Anmeldungen der Schulanfänger in den Grundschulen für das im Sommer 2026 beginnende Schuljahr. Die Erziehungsberechtigen werden gebeten, das für ihre Grundschule vorgegebene Anmeldeverfahren zu beachten, das heißt Eltern werden schriftlich mit Terminangabe zur Schulanmeldung ihres Kindes eingeladen.
Die Anmeldeformulare wurden den Erziehungsberechtigten postalisch oder auf anderem geeigneten Weg zur Verfügung gestellt. Die zur Schulanmeldung erforderlichen Unterlagen wie die Geburtsurkunde, Impfausweise oder sonstige Ausweisdokumente sind mitzubringen bzw. können im Fall einer schriftlichen Anmeldung im Original bis zum Ende des kommenden Schuljahres im Juli 2026 nachgereicht werden.
Für Rückfragen zu den Schulanmeldungen stehen den Erziehungsberechtigten die Grundschulen zu den angegebenen Sprechzeiten zur Verfügung:
Grundschule Hermannshagen, Hermannshäger Str. 17, 34346 Hann. Münden (Schulbezirk I) unter Telefon 05541-72420 montags, dienstags und donnerstags von 7.30 bis 12.30 Uhr. Die Schulanmeldungen finden in der Grundschule am 13. und 15. Mai 2025 statt. Der Schulbezirk I besteht aus dem Stadtteil Hermannshagen, dem östlich der Linie ehemaliger Nordbahnhof/Blümer Hang/Kalandstraße/Breite Gasse gelegenen Wohngebiet (einschließlich der genannten Straßen) bis an den Stadtteil Hermannshagen sowie der Ortschaft Wiershausen.
Grundschule am Wall, Parkstr. 8, 34346 Hann. Münden (Schulbezirk II) unter Telefon 05541-72496 montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr. Die Schulanmeldungen finden in der Grundschule am 28. und 29. April 2025 statt. Der Schulbezirk II besteht aus dem Innenstadtbereich, begrenzt durch die Bahnlinie Kassel - Göttingen, dem Stadtteil Altmünden, dem west-lich der Linie ehemaliger Nordbahnhof/Blümer Hang/Kalandstraße/Breite Gasse gelegenen Wohngebiet (ausschließlich der genannten Straßen), begrenzt durch die Weserbrücke, und der Straße Im Schulzenrode.
Brüder-Grimm-Schule (Grundschule in Neumünden), Bürgermeister-Mecke-Str. 15, 34346 Hann. Münden (Schulbezirk III) unter Telefon 05541-73358 mittwochs und freitags von 8 bis 12 Uhr. Die Schulanmeldungen finden in der Grundschule am 25. April, 7. Mai und 14. Mai 2025 statt. Der Schulbezirk III besteht aus dem Stadtteil Neumünden und der Ortschaft Bonaforth.
Grundschule Königshof, Unterm Königshof 34, 34346 Hann. Münden (Schulbezirk IV) unter Telefon 05541-31221 montags bis freitags von 7.30 bis 13 Uhr. Die Schulanmeldungen finden nach vorheriger online Terminbuchung in der Grundschule am 22., 24. und 28. April 2025 statt. Der Schulbezirk IV besteht aus dem Wohngebiet oberhalb der Bahnlinie Kassel - Göttingen, ausgenommen der Straße Im Schulzenrode.
Grundschule Gimte, Schulstr. 50, 34346 Hann. Münden (Schulbezirk V) unter Telefon 05541-72430 dienstags, mittwochs und freitags von 8.30 bis 12 Uhr. Die Schulanmeldungen finden in der Grundschule am 21. und 23. Mai 2025 von 8.30 bis 11.30 Uhr statt. Der Schulbezirk V besteht aus der Ortschaft Gimte und dem unmittelbar angrenzenden Innen-stadtbereich bis zur Weserbrücke sowie den Ortschaften Mielenhausen und Volkmarshausen.
Grundschule Hedemünden, Pfuhlweg 7, 34346 Hann. Münden (Schulbezirk VI) unter Telefon 05545-424 montags, dienstags und donnerstags von 8 bis 12 Uhr. Die Unterlagen zur Schulanmeldung sind bis zum 8. Mai 2025 während der vorstehenden Bürozeiten und nach Vereinbarung in der Grundschule abzugeben. Der Schulbezirk VI besteht aus den Ort-schaften Hedemünden, Laubach, Lippoldshausen und Oberode.
Grundschule Hemeln, Über dem Anger 7, 34346 Hann. Münden (Schulbezirk VII) unter Telefon 05544-1800 freitags von 8 bis 12 Uhr. Die Schulanmeldungen finden in der Grundschule am 9. Mai 2025 von 9 bis 12 Uhr statt. Der Schulbezirk VII besteht aus der Ortschaft Hemeln einschließlich Glashütte und Bursfelde.
Anzumelden sind alle Kinder, die bis zum 30. September 2026 das 6. Lebensjahr vollendet haben bzw. vollenden (geboren bis einschließlich 01.10.2020) und bisher noch nicht eingeschult sind. Diese werden gem. § 64 Abs. 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) zu Beginn des Schuljahres 2026/27 schulpflichtig. Die Pflicht zur Anmeldung erstreckt sich auf alle Kinder dieser Altersgruppe, unabhängig von ihrer körperlichen und geistigen Entwicklung.
Neu geregelt wurde gem. § 64 Abs. 1 Satz 2 NSchG, dass Erziehungsberechtigte von Kindern, die das sechste Lebensjahr zwischen dem 01.07. und dem 30.09. vollenden, den Schulbesuch durch schriftliche Erklärung gegenüber der Schule um ein Jahr hinausschieben können. Die Erklärung ist grundsätzlich bis zum 1. Mai des Einschulungsjahres gegenüber der Schule abzugeben.
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder, die zu Beginn des Schuljahres noch nicht schulpflichtig sind, in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind.
Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich nur an der Schule, in deren Einzugsbereich das einzuschulende Kind wohnt. Neben den schulpflichtigen Kindern müssen auch diejenigen Kinder erneut angemeldet werden, die im vergangenen Jahr zurückgestellt worden sind.
Autor/in: Pressestelle Stadt Hann. Münden
Quelle: Fachdienst Bildung und Sport